• Unser Ziel ist es die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
• Sicherheit und rechtskonformes Handeln sind wesentliche Teile unserer Unternehmensrichtlinien.
Dies bedeutet:
• Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren umzusetzen
• Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit durchzuführen
• die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
Um dieses Ziel zu erreichen gehen wir von folgenden Grundsätzen aus:
• die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird
• Alle Mitarbeiter wirken an der Erreichung der Arbeits- und Gesundheitsschutzziele mit.
• Durch Aufmerksamkeit und sicherheitsbewusstes Handeln an allen Arbeitsplätzen im Unternehmen achten die Mitarbeiter auf sich selbst und ihren Nebenmann.
• Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen
• bei allen Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesi-cherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen
• Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen und den Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht unter Berücksichtigung der betriebs-wirtschaftlichen Vorgaben zu verknüpfen
• den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen
• spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen
• individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen